Neubau von 20 Doppel- und Reihenhäusern
Wohntraum im Glücksgarten
Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser werden nach dem KfW40 Standard für energieeffizientes Bauen errichtet und bieten jeweils ca. 160 Quadratmeter Wohnfläche auf drei Etagen.
Innenansichten
Wohnflächenberechnung & Preise
Baubeschreibung
Neubau von 20 Doppel- und Reihenhäusern
Am alten Sportplatz 5, 65529 Waldems
Stand: Oktober 2025
1. Allgemeines
Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser werden nach dem KfW40 Standard für
energieeffizientes Bauen errichtet und bieten jeweils ca. 160 Quadratmeter Wohnfläche auf
drei Etagen.
Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt
gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund
behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und
Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als
wertsteigernd oder mindernd angesehen, sofern sie keine Minderung in Bezug auf die
Eignung zur vorgesehenen Nutzung darstellen. Die im Lageplan, in den Grundrissen,
Schnitten und Ansichten sowie Perspektiven usw. eingezeichneten
Einrichtungsgegenstände, Zusatzbauteile, Bepflanzungen, Palisadenreihen, Spaliere etc.
dienen nur der Veranschaulichung und sind, sofern nicht in der Baubeschreibung erwähnt,
nicht Bestandteil des Leistungsumfanges.
Die angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich auf Maße aus der Planung.
Abweichungen von den in den Zeichnungen angegeben Maßen und Flächenangaben sind
durch die Mauerwerksbauweise bedingt und im Rahmen von maximal 3% zulässig bzw.
möglich.
Durch die verschiedenen Materialeigenschaften verschiedener Wand- und Deckenbaustoffe
und deren unterschiedlichem Verhalten gegenüber Temperatur und Feuchtigkeit kann es zur
Bildung von Schwund bzw. Setzrissen kommen. Dies kann nicht verhindert werden und stellt
kein Mangel dar.
Gärtnerisches Anlegen der Grundstücke ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Der
endgültige Höhenverlauf auf dem Grundstück ergibt sich mit Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme.
Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pflanzangebote, die von der Baugenehmigungsbehörde
für ein Grundstück festgelegt werden, sowie Pflanzgebote eines eventuell gültigen
Bebauungsplans zu erfüllen.
Abweichungen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften können genehmigt und
durch Baulasten gesichert sein. Leitungsrechte werden durch Grunddienstbarkeiten bzw.
Baulasten gesichert. Interne Verkehrswege, sonstige gemeinschaftlich genutzte Flächen
werden vom Verkäufer hergestellt und von den Käufern gemeinschaftlich unterhalten.
Der Schallschutz und die damit einhergehenden Schallschutzmaßnahmen richten sich nach
den behördlichen Bestimmungen.
Die Farb- und Materialgestaltung der von außen wahrnehmbaren Bauteile wie Fassaden,
Dächer, Geländer, Vordächer sowie Bauteile und Pflasterflächen in den Außenanlagen usw.
wird um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, vom
Architekten bzw. vom Verkäufer festgelegt.
Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgende Normen:
DIN 18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung“ DIN
18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“ DIN 18203: „Toleranzen im Hochbau;
vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; vorgefertigte Teile aus Stahl;
Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“
Die Anforderungen des Schallschutzes richten sich nach DIN 4109 „Schallschutz im
Hochbau“ und dem zugehörigem Beiblatt 1. Alle genannten Vorschriften können nach
vorheriger Terminabstimmung in den Räumen des Verkäufers eingesehen werden. Die
Bauleistungen werden nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erteilung der
Baugenehmigung ausgeführt.
2. Erschließung
Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für
Strom, Telefon und Wasser sowie für die Anlagen, die auf dem Kaufgrundstück zur
Abwasserbeseitigung errichtet werden, einschließlich der Anschlüsse an den Abwasserkanal
sind mit dem Kaufpreis bezahlt.
Die das jeweilige Haus betreffenden Hausanschlüsse und Zähleinrichtungen sowie der
Übergabepunkt befinden sich im Hausanschlussraum. Eventuell erforderliche
Grunddienstbarkeiten z. B. für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen werden in
den Kaufverträgen festgeschrieben.
3. Baunebenkosten
3.1 Planung und Bauleitung
Im Leistungsumfang sind die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, die
Genehmigungsgebühren, die statische Berechnung, die Wärme- und
Schallschutznachweise, behördliche Abnahmen und Vermessungsarbeiten enthalten.
Der Verkäufer trägt die Kosten der Gebäudeabsteckung und der Einmessung. Die Kosten
der Abmarkung (Grenzmarkierung) trägt er, wenn diese vom Katasteramt verlangt wird.
Ansonsten wird keine Abmarkung durchgeführt.
Sofern dies im Hinblick auf den Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungs- und
Veränderungswünsche im Hausinneren auch noch nach der Beurkundung des Kaufvertrages
berücksichtigt werden, allerdings nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des
Verkäufers. Diese sind vorab schriftlich durch den Käufer zu beantragen. Je angefangenen
Arbeitsstunde werden hierfür Umplanungskosten i. H. v. 119,00 € inkl. 19% MwSt. dem
Käufer in Rechnung gestellt zzgl. der Kosten des Änderungswunsches. Die Rechnung über
die Veränderungswünsche bzw. nachträglichen Sonderwünsche sind fällig innerhalb 10
Tagen nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer.
3.2 Versicherungen
Für die Dauer der Bauzeit besteht für das gesamte Bauvorhaben eine vom Verkäufer
abgeschlossene Bauleistungs- bzw. Feuerrohbauversicherung. Diese Versicherung gilt
ausschließlich während der Bauphase und endet mit der Übergabe des jeweiligen Hauses.
Mit der Übergabe ist der Käufer verpflichtet, für das übernommene Objekt eine eigene
Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die mindestens Feuer-, Leitungswasser- und
Sturmschäden abdeckt.Der Verkäufer empfiehlt, den Versicherungsschutz bereits zum Tag
der Übergabe wirksam werden zu lassen, um eine nahtlose Absicherung des Gebäudes zu
gewährleisten.
4. Rohbau
4.1 Erdarbeiten
Der Mutterboden wird abgeschoben und die Baugrube für das Gebäude einschließlich aller
Fundamente ausgehoben. Mutterboden und Aushubmaterial werden für die spätere
Hinterfüllung während der Baumaßnahme auf dem Bauplatz gelagert.
4.2 Entwässerung
Die Entwässerungsrohre innerhalb des Gebäudes werden im Gefälle verlegt. Notwendige
Revisionsöffnungen bzw. Revisionsschächte werden montiert. Der Anschluss an das
öffentliche Kanalnetz wird hergestellt.
4.3 Maurer- und Betonarbeiten
Streifen- und Einzelfundamente oder Fundamentplatten werden aus Beton oder Stahlbeton
in den statisch erforderlichen Abmessungen entsprechend der Baugrundbeschaffenheit
erstellt.
4.4 Dach
Die Dachkonstruktion ist als flach geneigtes Stahlbetondach mit Dachüberstand geplant. Die
Dachabdichtung einschließlich der aufgehenden Attiken erfolgt als Foliendach auf einer
Polystyroldämmung mit Dampfsperre, entsprechend den Anforderungen der
Wärmeschutzberechnung.
4.5 Spenglerarbeiten
Sämtliche Verblechungen, Regenrinnen und Fallrohre werden in Zink bzw. Aluminium
ausgeführt.
5. Ausbau
5.1 Fenster und Fenstertüren
Die Fenster und Fenstertüren werden als hochwertige Kunststoffelemente mit Dreifach-
Isolierverglasung ausgeführt, entsprechend den Vorgaben der Wärmeschutzberechnung für
den KfW40-Standard. Die Hauseingangstür wird aus Kunststoff oder Aluminium, weiß oder
farbig beschichtet nach Wahl des Architekten, eingebaut. Jedes Haus erhält drei Schlüssel.
5.2 Rollläden
Im Erd-, Ober- und Dachgeschoss werden alle Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden
ausgestattet, welche zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
5.3 Fensterbänke
Die Außenfensterbänke werden aus Aluminium ausgeführt, die Innenfensterbänke aus
Naturstein, Holz oder hochwertigem Kunststoff.
5.4 Innentreppen
Die Treppenanlagen bestehen aus einer Stahl-Rechteckrohr-Rahmenkonstruktion mit
aufgesetzten Holz-Fertigstufen.
5.5 Innenputz
Alle gemauerten Wände in den Wohngeschossen erhalten einen tapezierfähigen Gipsputz.
5.6 Außenputz
Auf das Außenmauerwerk wird ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht, das den
Anforderungen der Wärmebedarfsberechnung entspricht.
5.7 Estricharbeiten
In allen Wohngeschossen wird ein schwimmender Zement- oder Anhydrit-Estrich auf
Wärme- und Trittschalldämmung eingebaut. Beim Anbau des Estrichs kann es zu
geringfügigen Abweichungen kommen. Diese müssen von Bodenverlegern ausgeglichen
werden.
5.8 Fliesenarbeiten
Wand- und Bodenfliesen im Format 120 × 120 cm werden nach modernsten
Verlegetechniken in den Nassbereichen (Bäder, Küche, Hauswirtschaftsraum) sowie im
Eingangsbereich ausgeführt.
5.9 Maler- und Tapezierarbeiten
Die Wände und Decken werden grundiert und für das Tapezieren oder Streichen vorbereitet.
5.10 Bodenbelagsarbeiten
Die Häuser werden mit Ausnahme der gefliesten Bereiche ohne Bodenbeläge übergeben.
5.11 Schreinerarbeiten
Alle Zimmertüren werden mit Umfassungszargen und einer Türhöhe von ca. 2,11 m erstellt.
5.12 Schlosserarbeiten
Alle Balkon-/Terrassengeländer werden als pulverbeschichtete Metallkonstruktion in
anthrazit gefertigt.
6. Elektroinstallationen
Die Elektroinstallationen umfassen eine Ausstattung an Steckdosen und
Netzwerkanschlüssen, die den Anforderungen moderner Technologie und Konnektivität
entsprechen. Zusätzlich ist das Gebäude mit einer Smart-Home-Steuerung (KNX) für
Heizung, Licht und Beschattung ausgestattet. Diese fortschrittliche Technologie steigert nicht
nur den Wohnkomfort, sondern trägt auch erheblich zur Energieeffizienz bei.
Elektroausstattung im Detail:
Steckdosen & Anschlüsse- 40 × Standard-Steckdosen (Einzel oder Kombination – GIRA E55 oder Ähnliches)
- 2 × Waschmaschine/Trockner-Steckdosen (HAR-Raum, Aufputz)
- 1 × Herdanschluss
- 1 × Einzelsteckdose Spülmaschine
- 1 × Leitungsverlegung Wallbox-Anschluss 11 kW inkl. Cat 7a Datenkabel
- 4 × Netzwerkdosen Simplex mit Cat 7a Kabel
- 18 × Lichtauslässe (Steuerung über SmartHome KNX)
- 1 × Klingelanlage (1 Taster + 1 Läutewerk)
- 1 × KNX Busspannungsversorgung
- 1 × Heizungsaktor (6–8 fach)
- 2 × Jalousieaktor (8 fach)
- 3 × Schaltaktoren (8 fach)
- 1 × Dimmaktor (2 fach, LED-optimiert)
- 10 × Taster Smart 55 (4-fach, mit Farbdisplay, Temperatur- & Feuchtesensor)
- 3 × Glastaster II Smart (bis 12 Funktionen, Farbdisplay, Temperatursensor)
- 1 × KNX Objektserver VisuControl Easy (App-Steuerung, Visualisierung, Szenen, Kameraeinbindung)
7. Heizung und Lüftung
Die Beheizung der Gebäude erfolgt über eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe,
unterstützt durch eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 5,4 kW sowie einem
Batteriespeicher mit einer Kapazität von 5 kWh.
Die Regelung der Raumtemperatur erfolgt über Raumthermostate.
Zusätzlich ist jedes Gebäude mit einer dezentralen Lüftungsanlage ausgestattet, die für
einen kontinuierlichen Luftaustausch sorgt und die Energieeffizienz durch
Wärmerückgewinnung weiter erhöht, wodurch der Heizbedarf reduziert wird. Die notwendige
Wohnungslüftung erfolgt durch manuelles Öffnen der Fenster durch die Bewohner,
unterstützt durch eine Zwangsbelüftung. Die verbauten Lüftungsanlagen unterstützen den
Luftaustausch, ersetzen jedoch nicht das regelmäßige manuelle Lüften durch das Öffnen der
Fenster.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der daraus
resultierenden luftdichten Gebäudehülle sind in den Küchen keine Abluftsysteme mit
Außenanschluss zulässig. Die Entlüftung erfolgt daher über Umluft-Dunstabzugshauben mit
Fett- und Aktivkohlefilter. Der Einsatz solcher Umlufthauben mit Kohlefilter wird empfohlen.
Die Anschaffung und Installation einer entsprechenden Umluft-Dunstabzugshaube
(einschließlich Aktivkohlefilter) obliegt dem Erwerber und ist nicht im Liefer- und
Leistungsumfang enthalten.
8. Sanitärinstallation
Die Sanitäranlagen sind mit hochwertigen Armaturen und Keramik von Villeroy & Boch
ausgestattet. Großformatige Fliesen in den Bädern erhöhen den ästhetischen Wert und die
einfache Pflege. Jedes Badezimmer verfügt über Waschtische, WCs und Duschen mit
Regenduschkopf sowie freistehende Badewannen mit Wandarmatur, Brause und
Wassereinlauf. Die Gäste-WCs sind mit Waschtisch und WC ausgestattet.
Detailausstattung:
Badewanne- Freistehende Tellkamp Oval-Badewanne mit Wanneneinlauf
- hansgrohe Ecostat Square Thermostat, schwarz matt
- hansgrohe Handbrause und Brausehalter mit Schlauch, schwarz matt
- Geberit Duschrinne
- hansgrohe Ecostat Square Thermostat, schwarz matt
- hansgrohe Kopfbrause, Handbrause und Brausehalter mit Schlauch,
schwarz matt
- Villeroy & Boch Waschtisch, weiß mit hansgrohe Waschtischarmatur,
schwarz matt
- Villeroy & Boch Venticello Wand-Tiefspül-WC mit WC-Sitz weiß und
Betätigungsplatte Geberit in schwarz matt
Duschabtrennung sowie diverses Zubehör sind optional und können als Sonderwünsche
gegen Aufpreis beauftragt werden.
Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Entlüftung werden nach den einschlägigen DIN-
Vorschriften erstellt. Die Frischwasserleitungen werden je nach technischer Notwendigkeit in
Kupfer, Edelstahl oder Verbundrohr ausgeführt. Die Entwässerungsleitungen werden aus
heißwasserbeständigem PVC-Rohr, die Fallrohre aus schalldämmendem PP-R-Rohr ausgeführt.
Die Installation der Trinkwasserversorgungsleitungen erfolgt über vertikale Steigleitungen
und horizontale Verteilungen in Edelstahl oder Kunststoff. Die Abwasserleitungen werden als
Kunststoffleitungen gemäß den schallschutztechnischen Erfordernissen ausgeführt.
Warm-, Kalt- und Abwasserleitungen werden gemäß DIN 1988-200 und DIN EN 806-2
fachgerecht gedämmt. Die Verlegung der Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung der
geltenden Vorschriften zum Schall- und Brandschutz.
Die Wasserzufuhr erfolgt über den Hauptwasserzähler der örtlichen Stadtwerke. Eine
separate Verbrauchserfassung innerhalb des Gebäudes ist nicht vorgesehen.
Die Montage der Sanitärobjekte erfolgt je nach Erfordernis an einem Vorwandmontagesystem.
Küche
In der Küche werden ein Warmwasser- und Kaltwasseranschluss mit Eckventilen und
Spülmaschinenanschluss sowie ein Abwasseranschluss vorgesehen.
Der Waschmaschinenanschluss wird im Hausanschlussraum installiert. Es kann vorkommen,
dass auf Grund der Höhe der Abwasserleitung ein Waschmaschinenunterbau
(Sonderwunsch) verwendet werden muss.
Separates WC
Das separate WC verfügt über einen Kalt- und Warmwasseranschluss.
Außenbereich
An der gartenseitigen Außenwand wird eine frostsichere Kaltwasserzapfstelle mit
Absperrventil vorgesehen.
9. Außenanlagen und PKW- Abstellplätze
Jedes Haus verfügt über zwei PKW-Stellplätze mit Vorbereitung für Ladestationen für
Elektroautos, die mit der Photovoltaikanlage gekoppelt sind. Dies ermöglicht das sogenannte
Überschussladen, bei dem der von der Sonne erzeugte Strom direkt zum Laden der
Fahrzeuge genutzt wird, wenn er nicht im Haushalt benötigt wird.
Terrassen
Gartenseitig wird im Bereich der Terrassen eine Bodenabsenkung (Höhe 40 cm) zur
Vorbereitung der Herstellung einer Pflasterfläche vorgenommen. Die verbleibende
Gartenfläche wird eventuell mit vorhandenem Oberbodenmaterial abgedeckt und grob
planiert. Diese Arbeiten sind nicht Teil der geschuldeten Leistung. Die Gärten können auf
Sonderwunsch gegen Aufpreis mit Mutterboden aufgefüllt und glattgezogen werden.
Zäune, Grundstücksabtrennungen, Müllbehälter und deren Einhausungen sowie die
Bepflanzung der Grundstücke und Bauteile gehören nicht zum Leistungsumfang des
Verkäufers und obliegen dem Käufer entsprechend den nachbarschützenden Gesetzen, dem
Bebauungsplan und der Baugenehmigung.
Dachterrasse
Die Dachterrasse wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik hergestellt.
Der Terrassenaufbau erfolgt auf der abgedichteten Dachfläche mit einer Schutzlage und
Drainageschicht. Der Belag besteht aus großformatigen Beton- oder Feinsteinzeugplatten,
verlegt auf Splitt- bzw. Kiesbett.
Wege/Straßen und Hauseingänge
Wege und Straßen werden gemäß Freianlagenplanung mit Betonpflaster in der Farbe Grau
oder nach Wahl des Verkäufers oder Architekten hergestellt. Dabei kommt, ganz oder
teilweise, nach den Vorgaben der Erschließungsplanung Versickerungspflaster zum Einsatz.
Die PKW-Stellplätze werden mit versickerungsfähigem Pflaster befestigt. Je nach Höhenlage
sind vor der Eingangstüre Stufen möglich.
Die Erstellung und Unterhaltung der Beleuchtung der Hauszugänge sowie der Privatwege
vor den Häusern zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit obliegt den Käufern.
10. Bauendreinigung
Das Haus wird besenrein übergeben (Baugrobreinigung). Eine Feinreinigung wird nicht
durchgeführt.
11. Eigenleistungen
Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu
erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers
herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese erbringt oder durch Dritte
erbringen lässt.
Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
In der Vereinbarung sind die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren
Auswirkungen auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der
Termine der Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen.
Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen.
Unabhängig von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit
der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die in Eigenleistung zu erbringenden
Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Diese Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen § 4 Nr. 3 VOB/B: „Hat der Auftraggeber
Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen
Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder
gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich,
möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt
jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.“
Der Käufer ist verpflichtet, Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften
technisch einwandfrei unter Beachtung der Materialherstellervorschriften zu erbringen.
Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines
verantwortlichen Bauleiters nach der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa
erforderliche Genehmigungen einzuholen und ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B.
gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der
Eigenleistungen erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da
Eigenleistungen nicht im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherung
enthalten sind.
Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche
Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen alleine
dem Käufer.
Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhöhtes
Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinen Erfüllungsgehilfen nur
bei grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst für ausreichenden
Versicherungsschutz zu sorgen.
Im Zuge der Eigenleistungen anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien,
Leergebinde usw. sind selbst ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.
Erbringt der Käufer seine Verpflichtungen bei der Erbringung von Eigenleistungen nicht oder
nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Termine, kann dies eine
Behinderung des Verkäufers darstellen, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden
Verlängerung der Bauzeit und/oder zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen
kann.
Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß
bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu
lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z.B.
Innenputz, Sockelleisten usw., sind zu berücksichtigen.
12. Technische Hinweise und Informationen
Holz ist ein Naturprodukt, das sich durch Witterungseinflüsse wie Nässe, Austrocknung und
Temperaturschwankungen verändern kann. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen
usw. in und an Bauteilen und Verkleidungen aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden.
Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung keine
Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher
dem Käufer, dass er den Unterhaltsanstrich rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich
sichtbaren Verwitterungserscheinungen ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die
einer starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Optische oder sonstige
Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen
zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar.
*Auftreten feiner Risse in Stahlbetonbauteilen, Mauerwerk und an Bauelementen
unterschiedlicher Baustoffe*
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim
Erhärten des Betons, Schwindprozesse, Austrocknung und Temperatureinflüsse können in
den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine Risse in den
Stahlbetonelementen und im Mauerwerk hervorrufen. Diese feinen Risse stellen – sofern sie
die nach DIN 1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten – keinen
Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk, und
in Folge davon im Putz, in Tapeten und in Anstrichen, im Bereich der Konstruktionsfugen
und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch
unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel
dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden sowie
zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die
die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht vermeidbar
und stellen keinen Mangel dar.
Verschleißteile und Eingriffe des Käufers
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und (gewöhnlichen)
Abnutzung auch innerhalb der Gewährleistungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt
sich hierbei insbesondere um die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen und um
Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und
Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich ist.
Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektronische Teile, wie z.B. Pumpen,
Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile, wie Griffe,
Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc.
Bewegliche Teile müssen gewartet werden. Türschlösser sind regelmäßig, mindestens
einmal jährlich zu schmieren, ebenso alle Fensterbeschläge; nicht jedoch Türbänder
(Scharniere), diese sind wartungsfrei (kunststoffgelagert) – hier führt Öl zur Verschmutzung.
Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in
fehlenden regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen
der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die
nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer
ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben. Die Beauftragung und
Kostenübernahme von Wartungs- oder Kundendienstleistungen obliegen dem Käufer.
Wartungsfugen
Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen usw. zwischen Fliesenflächen,
Sanitärobjekten usw. sind unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit
diesen im weitesten Sinne vergleichbaren weiteren Vorgängen ausgesetzt. Bei den
elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb
der Gewährleistungszeit auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet
werden und ggf. nachgebessert oder erneuert werden müssen. Für Rissbildungen oder
Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden
Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Für die
erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der
Käufer verantwortlich.
Abdichtung der Bäder
Die Wandflächen erhalten zwischen Putz und Fliesen im Spritzwasserbereich der Bade- und
Duschwannen bzw. bodengleicher Duschen eine Abdichtung gemäß DIN 18354 Teil 3 bzw.
5. Da Wohnungsbäder nach DIN 18354 nicht als Nassräume einzustufen sind, ist das Bad
kein sogenannter “Nassraum”, z.B. mit wannenartiger Bodenabsenkung, Bodenablauf oder
Sicherheitstürschwelle. Aus diesem Grund wird keine Abdichtung des Bades nach DIN
18354 ausgeführt.
Pläne
Unsere Pläne sind im Maßstab 1:100 gezeichnet und zur Maßentnahme nicht geeignet. Alle
in der Baubeschreibung und in den Plänen enthaltenen Maße sind Sollmaße mit den nach
DIN zulässigen Toleranzen. Bestandsunterlagen und -pläne gehören nicht zum
Leistungsumfang. Die eingezeichneten Möblierungen einschließlich der Küche sind
Einrichtungsvorschläge des Architekten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang.
Anschlussfugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper
Die Fugen werden in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage – Der Einbau von Fenstern,
Fassaden und Haustüren mit Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen – ausgeführt.
Die zwischen Bauwerk und Außenbauteil verbleibende Fuge wird vollständig mit Kompriband
(Fa. Illbruck o. glw.) geschlossen.
Pflege und Instandhaltung von Fassadenflächen
In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöhter Pflege- und
Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden – z.B. in der Nähe des
Gebäudes zu großen Baumbeständen, in Tallagen, bei unmittelbarer Beschattung usw. -
, um Algen- oder Pilzbefall der Fassade zu verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen
Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar.
Zink- und Aluminiumblechoberflächen
Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der
Niederschläge und bilden Patina. Dadurch entstehen teil- und vollflächige Verfärbungen.
Leitungsverkleidungen
Aus technischen Gründen können Leitungsführungen in Ecken und Randbereichen und
unter Decken erforderlich sein. In Wohngeschossen werden die Leitungen mit
Trockenbauverkleidungen versehen. Die Oberflächen der Verkleidungen werden wie die
angrenzenden Bauteiloberflächen ausgeführt.
13. Pflege- und Wartungshinweise
Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohnung / des Hauses ist zur sachgerechten
Handhabung der jeweiligen Bauteile und Einbauten folgendes zu beachten:
Wartung haustechnischer Anlagen
Haustechnische Anlagen / Installationen sind nach Herstellervorschrift und den gesetzlichen
Bestimmungen regelmäßig – auch während der Gewährleistungsfrist – zu warten.
Holzoberflächen
Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege.
Parkettoberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst Wasser in die
Fugen eindringt und die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für Holzoberflächen
von Türen, Fensterbänken, Holzhandläufen, Treppenstufen etc. Grenzen Bodenbeläge, wie
z.B. Fliesen, an Türen an, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass die Zargen und
Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden. Wachshaltige Reinigungsmittel
können Fliesenfugen verfärben.
Lüftung
Die energieeffiziente Bauweise bedingt luftdichte Konstruktionen und Bauteilanschlüsse.
Dies macht ein gegenüber Altbauten verändertes Lüftungsverhalten und Einsatz der
dezentralen Lüftungsanlage notwendig, deren Grundzüge in dem bei der Hausübergabe
überreichten Merkblatt detailliert beschrieben sind. Dieses ist zur Vermeidung von
Feuchteschäden zu beachten.
Hitzeschutz Wärmedämmfassade
Der wärmegedämmte Außenputz kann sich unter dem Einfluss der Hitze verformen und
Schaden nehmen. Daher ist zwingend zu vermeiden Grills oder sonstige Hitze abstrahlenden
Geräte in Fassadennähe zu benutzen.
Anstriche (Beschichtungen)
Anstriche sind nach den Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen
regelmäßig – auch schon während der Gewährleistungszeit – zu pflegen bzw. zu erneuern.
14. Schlussbemerkungen
Änderungen aufgrund technischer und gestalterischer Notwendigkeiten bzw. aufgrund
behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten, ebenso Änderungen, die keine Minderung in
Bezug auf Eignung oder Qualität darstellen.
Die in den Grundrissen dargestellte Möblierung, Einbauten sowie Bepflanzung ist als
Vorschlag bzw. illustrativ zu verstehen und gehört nicht zum Leistungsumfang. Wird der
Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem
Fall die tatsächliche vorhandene Bauausführung als vertraglich vereinbart, auch wenn sie mit
der Baubeschreibung nicht übereinstimmt.
Vertriebs- und andere Mitarbeiter sind nicht befugt, über die Baubeschreibung hinaus oder
davon abweichende Zusagen zu treffen. Sonderwünsche sind im notariellen Kaufvertrag
festzuhalten.
Bei Abweichung zwischen Plänen und dem Text dieser Baubeschreibung ist letzterer
maßgebend. Sofern und soweit die vorstehende Baubeschreibung einzelne Leistungen nicht
vollständig oder nicht hinreichend bezeichnet, nimmt der Verkäufer diese nach billigem
Ermessen vor.
Sonderwünsche können gegen Aufpreis berücksichtigt werden, sofern der Planungs- und
Bautenstand dies zulässt. Sie sind schriftlich zu beauftragen und können zu einer
Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins führen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre. Für elastische Verfugungen, Sanitär-/Heizungs-
und Lüftungsinstallationen sowie für die beweglichen Teile, eingebaute Geräte, Verschleiß-
und Gebrauchsteile gelten die Gewährleistungsfristen und -Bedingungen der Hersteller,
mindestens zwei Jahre. Im Weiteren gelten die Gewährleistungsbestimmungen gemäß § 13
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.