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Waldems

Neubau von 20 Doppel- und Reihenhäusern

Wohntraum im Glücksgarten

Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser werden nach dem KfW40 Standard für energieeffizientes Bauen errichtet und bieten jeweils ca. 160 Quadratmeter Wohnfläche auf drei Etagen.

Wohnflächenberechnung & Preise

W1 - Doppelhaushälfte 160 m²
W2 - Doppelhaushälfte 160 m²
W3 - Doppelhaushälfte 160 m²
W4 - Doppelhaushälfte 160 m²
W5 - Doppelhaushälfte 160 m²
W6 - Doppelhaushälfte 160 m²
W7 - Reihenendhaus 160 m²
W8 - Mittelhaus 160 m²
W9 - Reihenendhaus 160 m²
W10 - Reihenendhaus 160 m²
W11 - Mittelhaus 160 m²
W12 - Mittelhaus 160 m²
W13 - Reihenendhaus 160 m²
W14 - Reihenendhaus 160 m²
W15 - Mittelhaus 160 m²
W16 - Reihenendhaus 160 m²
W17 - Reihenendhaus 160 m²
W18 - Mittelhaus 160 m²
W19 - Mittelhaus 160 m²
W20 - Reihenendhaus 160 m²
Grundstück
288,50 m²
256,44
247,02 m²
237,78 m²
228,61 m²
208,97 m²
210,69 m²
132,12 m²
249,70 m²
294,09 m²
134,88 m²
136,37 m²
201,93 m²
204,30 m²
141,18 m²
208,40 m²
213,61 m²
148,32 m²
150,31 m²
309,26 m²
Kaufpreis
539.990 €
531.990 €
529.990 €
526.990 € – Reserviert
524.990 €
519.990 €
481.990 €
449.990 €
488.990 €
496.990 €
452.990 €
454.990 €
479.990 €
479.990 €
459.990 €
480.990 €
481.990 €
467.990 €
469.990 €
499.990 €

Baubeschreibung

Neubau von 20 Doppel- und Reihenhäusern
Am alten Sportplatz 5, 65529 Waldems

1. Allgemeines

Die geplanten Doppel- und Reihenhäuser werden nach dem KfW40 Standard für energieeffizientes Bauen errichtet und bieten jeweils ca. 160 Quadratmeter Wohnfläche auf drei Etagen.

Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als wertsteigernd oder mindernd angesehen, sofern sie keine Minderung in Bezug auf die Eignung zur vorgesehenen Nutzung darstellen. Die im Lageplan, in den Grundrissen, Schnitten und Ansichten sowie Perspektiven usw. eingezeichneten Einrichtungsgegenstände, Zusatzbauteile, Bepflanzungen, Palisadenreihen, Spaliere etc. dienen nur der Veranschaulichung und sind, sofern nicht in der Baubeschreibung erwähnt, nicht Bestandteil des Leistungsumfanges.

Die angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich auf Maße aus der Planung. Abweichungen von den in den Zeichnungen angegeben Maßen und Flächenangaben sind durch die Mauerwerksbauweise bedingt und im Rahmen von maximal 3% zulässig bzw. möglich.

Durch die verschiedenen Materialeigenschaften verschiedener Wand- und Deckenbaustoffe und deren unterschiedlichem Verhalten gegenüber Temperatur und Feuchtigkeit kann es zur Bildung von Schwund bzw. Setzrissen kommen. Dies kann nicht verhindert werden und stellt kein Mangel dar.

Gärtnerisches Anlegen der Grundstücke ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Der endgültige Höhenverlauf auf dem Grundstück ergibt sich mit Fertigstellung der Gesamtmaßnahme.

Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pflanzangebote, die von der Baugenehmigungsbehörde für ein Grundstück festgelegt werden, sowie Pflanzgebote eines eventuell gültigen Bebauungsplans zu erfüllen.

Abweichungen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften können genehmigt und durch Baulasten gesichert sein. Leitungsrechte werden durch Grunddienstbarkeiten bzw. Baulasten gesichert. Interne Verkehrswege, sonstige gemeinschaftlich genutzte Flächen werden vom Verkäufer hergestellt und von den Käufern gemeinschaftlich unterhalten. Der Schallschutz und die damit einhergehenden Schallschutzmaßnahmen richten sich nach den behördlichen Bestimmungen.

Die Farb- und Materialgestaltung der von außen wahrnehmbaren Bauteile wie Fassaden, Dächer, Geländer, Vordächer sowie Bauteile und Pflasterflächen in den Außenanlagen usw. wird um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, vom Architekten bzw. vom Verkäufer festgelegt.

Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgende Normen: DIN 18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung“ DIN 18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“ DIN 18203: „Toleranzen im Hochbau; vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; vorgefertigte Teile aus Stahl; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“

Die Anforderungen des Schallschutzes richten sich nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ und dem zugehörigem Beiblatt 1. Alle genannten Vorschriften können nach vorheriger Terminabstimmung in den Räumen des Verkäufers eingesehen werden. Die Bauleistungen werden nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ausgeführt.

2. Erschließung

Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Telefon und Wasser sowie für die Anlagen, die auf dem Kaufgrundstück zur Abwasserbeseitigung errichtet werden, einschließlich der Anschlüsse an den Abwasserkanal sind mit dem Kaufpreis bezahlt.

Die das jeweilige Haus betreffenden Hausanschlüsse und Zähleinrichtungen sowie der Übergabepunkt befinden sich im Hausanschlussraum. Eventuell erforderliche Grunddienstbarkeiten z. B. für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen werden in den Kaufverträgen festgeschrieben.

3. Baunebenkosten

3.1 Planung und Bauleitung

Im Leistungsumfang sind die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, die Genehmigungsgebühren, die statische Berechnung, die Wärme- und Schallschutznachweise, behördliche Abnahmen und Vermessungsarbeiten enthalten. Der Verkäufer trägt die Kosten der Gebäudeabsteckung und der Einmessung. Die Kosten der Abmarkung (Grenzmarkierung) trägt er, wenn diese vom Katasteramt verlangt wird. Ansonsten wird keine Abmarkung durchgeführt.

Sofern dies im Hinblick auf den Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungs- und Veränderungswünsche im Hausinneren auch noch nach der Beurkundung des Kaufvertrages berücksichtigt werden, allerdings nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Verkäufers. Diese sind vorab schriftlich durch den Käufer zu beantragen. Je angefangenen Arbeitsstunde werden hierfür Umplanungskosten i. H. v. 119,00 € inkl. 19% MwSt. dem Käufer in Rechnung gestellt zzgl. der Kosten des Änderungswunsches. Die Rechnung über die Veränderungswünsche bzw. nachträglichen Sonderwünsche sind fällig innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer.

3.2 Versicherungen

Für das Bauvorhaben wird für die Bauzeit von dem Verkäufer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nach der Übergabe geht ausschließlich die Feuerversicherung per Gesetz auf den Käufer über. Für die Feuerversicherung besteht rückwirkend ein Sonderkündigungsrecht.

Ab dem Tage der Übergabe ist der Käufer für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Der Verkäufer empfiehlt, dass der Käufer bereits zum Tage der Übergabe das Objekt ausreichend versichert hat.

4. Rohbau

4.1 Erdarbeiten

Der Mutterboden wird abgeschoben und die Baugrube für das Gebäude einschließlich aller Fundamente ausgehoben. Mutterboden und Aushubmaterial werden für die spätere Hinterfüllung während der Baumaßnahme auf dem Bauplatz gelagert.

4.2 Entwässerung

Die Entwässerungsrohre innerhalb des Gebäudes werden im Gefälle verlegt. Notwendige Revisionsöffnungen bzw. Revisionsschächte werden montiert. Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wird hergestellt.

4.3 Maurer- und Betonarbeiten

Streifen- und Einzelfundamente oder Fundamentplatten werden aus Beton oder Stahlbeton in den statisch erforderlichen Abmessungen entsprechend der Baugrundbeschaffenheit erstellt.

4.4 Dach

Die Dachkonstruktion ist als flach geneigtes Stahlbetondach mit Dachüberstand geplant. Die Dachabdichtung inkl. der aufgehenden Attiken erfolgt als Foliendach auf einer mindestens 24 cm starken Polystyroldämmung sowie Dampfsperre, um die Anforderungen des KfW40 Standards zu erfüllen.

4.5 Spenglerarbeiten

Sämtliche Verblechungen, Regenrinnen und Fallrohre werden in Zink bzw. Aluminium ausgeführt.

5. Ausbau

5.1 Fenster und Fenstertüren

Die Fenster und Fenstertüren werden als hochwertige Kunststofffenster mit Dreifach-Isolierverglasung ausgeführt, entsprechend den Vorgaben aus der Wärmeschutzberechnung für KfW40. Die Hauseingangstür wird aus Kunststoff oder Aluminium, weiß oder farbig
beschichtet nach Wahl des Architekten, eingebaut.

5.2 Rollläden

Im Erd-, Ober- und Dachgeschoss werden alle Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden ausgestattet, welche zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.

5.3 Fensterbänke

Die Außenfensterbänke werden aus Aluminium ausgeführt, die Innenfensterbänke aus Naturstein, Holz oder hochwertigem Kunststoff.

5.4 Innentreppen

Die Treppenanlagen bestehen aus einer pulverbeschichteten Stahl-Rechteckrohr-Rahmenkonstruktion in anthrazit mit aufgesetzten Holz-Fertigstufen.

5.5 Innenputz

Alle gemauerten Wände in den Wohngeschossen erhalten einen tapezierfähigen Gipsputz.

5.6 Außenputz

Auf das Außenmauerwerk wird ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht, das den Anforderungen des KfW40 Standards entspricht.

5.7 Estricharbeiten

In allen Wohngeschossen wird ein schwimmender Zement- oder Anhydrit-Estrich auf Wärme- und Trittschalldämmung eingebaut.

5.8 Fliesenarbeiten

Wand- und Bodenfliesen werden nach modernsten Standards verlegt, insbesondere in den Nassbereichen wie Bädern, Küche und Hauswirtschaftsraum sowie im Eingangsbereich.

5.9 Maler- und Tapezierarbeiten

Die Wände und Decken werden grundiert und für das Tapezieren oder Streichen vorbereitet.

5.10 Bodenbelagsarbeiten

Die Häuser werden mit Ausnahme der gefliesten Bereiche ohne Bodenbeläge übergeben.

5.11 Schreinerarbeiten

Alle Zimmertüren werden mit Umfassungszargen und einer Türhöhe von ca. 2,11 m erstellt.

5.12 Schlosserarbeiten

Alle Balkon-/Terrassengeländer werden als pulverbeschichtete Metallkonstruktion in anthrazit gefertigt.

6. Elektroinstallationen

Die Elektroinstallationen umfassen eine umfangreiche Ausstattung an Steckdosen und Netzwerkanschlüssen in allen Zimmern, die den Anforderungen moderner Technologie und Konnektivität entsprechen. Zusätzlich ist das Gebäude mit einer Smart-Home-Steuerung für Heizung, Licht und Beschattung ausgestattet. Diese fortschrittliche Technologie steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern trägt auch erheblich zur Energieeffizienz bei.

7. Heizung und Lüftung

Die Beheizung der Gebäude erfolgt über eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe, unterstützt durch eine Photovoltaikanlage mit 10 kW Leistung und einem Batteriespeicher mit 8 kW Speichervermögen. Diese Kombination sorgt für eine effiziente und emissionsarme Energieversorgung und erfüllt die KfW40 Anforderungen.

Zusätzlich ist jedes Gebäude mit einer dezentralen Lüftungsanlage ausgestattet, die für kontinuierlichen Luftaustausch sorgt und die Energieeffizienz weiter erhöht, indem sie Wärmerückgewinnung nutzt und so den Heizbedarf minimiert.

8. Sanitärinstallation

Die Sanitäranlagen sind mit hochwertigen Armaturen und Keramik von Villeroy & Boch ausgestattet. Großformatige Fliesen in den Bädern erhöhen den ästhetischen Wert und die einfache Pflege. Jedes Badezimmer verfügt über Waschtische, WCs und Duschen mit Regenduschkopf sowie freistehende Badewannen mit Wandarmatur, Brause und Wassereinlauf. Die Gäste-WCs sind mit Waschtisch und WC ausgestattet.

Detailausstattung:

  • Freistehende Tellkamp Oval-Badewanne mit Wanneneinlauf
  • Villeroy & Boch Universal Unterputz-Thermostat für 2 Verbraucher, schwarz matt
  • Villeroy & Boch Handbrause und Brausehalter, schwarz matt
  • hansgrohe RainDrain Compact Duschrinne befliesbar
  • Villeroy & Boch Universal Unterputz-Thermostat für 2 Verbraucher, schwarz matt
  • Villeroy & Boch Kopfbrause, Handbrause und Brausehalter, schwarz matt
  • Keuco Royal Reflex Waschtisch, weiß mit Villeroy & Boch Loop &
    Friends Waschtischarmatur, schwarz matt
  • Villeroy & Boch Venticello Wand-Tiefspül-WC CeramicPlus, offener Spülrand, mit WC-Sitz weiß und Betätigungsplatte in schwarz matt

Duschabtrennung sowie diverses Zubehör sind optional und können als Sonderwünsche gegen Aufpreis beauftragt werden. Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Entlüftung werden nach den einschlägigen DINVorschriften erstellt. Die Frischwasserleitungen werden je nach technischer Notwendigkeit in Kupfer, Edelstahl oder Verbundrohr ausgeführt. Die Entwässerungsleitungen werden aus heißwasserbeständigem PVC-Rohr, die Fallrohre aus schalldämmendem PP-RRohr ausgeführt.

Küche

In der Küche werden ein Warmwasser- und Kaltwasseranschluss mit Eckventilen sowie ein Abwasseranschluss vorgesehen. Der Waschmaschinenanschluss wird im Hausanschlussraum installiert. Es kann vorkommen, dass auf Grund der Höhe der Abwasserleitung ein Waschmaschinenunterbau (Sonderwunsch) verwendet werden muss.

Separates WC

Das separate WC verfügt über einen Kalt- und Warmwasseranschluss.

Außenbereich

An der gartenseitigen Außenwand wird eine frostsichere Kaltwasserzapfstelle mit Absperrventil vorgesehen.

9. Außenanlagen und PKW- Abstellplätze

Jedes Haus verfügt über zwei PKW-Stellplätze mit Vorbereitung für Ladestationen für Elektroautos, die mit der Photovoltaikanlage gekoppelt sind. Dies ermöglicht das sogenannte Überschussladen, bei dem der von der Sonne erzeugte Strom direkt zum Laden der Fahrzeuge genutzt wird, wenn er nicht im Haushalt benötigt wird.

Terrassen

Gartenseitig wird im Bereich der Terrassen eine Bodenabsenkung (Höhe 40 cm) zur Vorbereitung der Herstellung einer Pflasterfläche vorgenommen. Die verbleibende Gartenfläche wird eventuell mit vorhandenem Oberbodenmaterial abgedeckt und grob planiert. Diese Arbeiten sind nicht Teil der geschuldeten Leistung. Die Gärten können auf Sonderwunsch gegen Aufpreis mit Mutterboden aufgefüllt und glattgezogen werden.

Zäune, Grundstücksabtrennungen, Müllbehälter und deren Einhausungen sowie die Bepflanzung der Grundstücke und Bauteile gehören nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers und obliegen dem Käufer entsprechend den nachbarschützenden Gesetzen, dem Bebauungsplan und der Baugenehmigung.

Wege/Straßen und Hauseingänge

Wege und Straßen werden gemäß Freianlagenplanung mit Betonpflaster in der Farbe Grau oder nach Wahl des Verkäufers oder Architekten hergestellt. Dabei kommt, ganz oder teilweise, nach den Vorgaben der Erschließungsplanung Versickerungspflaster zum Einsatz. Die PKW-Stellplätze werden mit versickerungsfähigem Pflaster befestigt. Je nach Höhenlage sind vor der Eingangstüre Stufen möglich. Die Erstellung und Unterhaltung der Beleuchtung der Hauszugänge sowie der Privatwege vor den Häusern zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit obliegt den Käufern.

10. Bauendreinigung

Das Haus wird besenrein übergeben (Baugrobreinigung). Eine Feinreinigung wird nicht durchgeführt.

11. Eigenleistungen

Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.

Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

In der Vereinbarung sind die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren Auswirkungen auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine der Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen.

Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen.

Unabhängig von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die in Eigenleistung zu erbringenden Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Diese Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen § 4 Nr. 3 VOB/B: „Hat der Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.“

Der Käufer ist verpflichtet, Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften technisch einwandfrei unter Beachtung der Materialherstellervorschriften zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen und ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen nicht im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherung enthalten sind.

Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen alleine dem Käufer.

Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Im Zuge der Eigenleistungen anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien, Leergebinde usw. sind selbst ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.

Erbringt der Käufer seine Verpflichtungen bei der Erbringung von Eigenleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Termine, kann dies eine Behinderung des Verkäufers darstellen, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verlängerung der Bauzeit und/oder zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen kann.

Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z.B. Innenputz, Sockelleisten usw., sind zu berücksichtigen.

12. Technische Hinweise und Informationen

Holz ist ein Naturprodukt, das sich durch Witterungseinflüsse wie Nässe, Austrocknung und Temperaturschwankungen verändern kann. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen usw. in und an Bauteilen und Verkleidungen aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden. Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er den Unterhaltsanstrich rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar.

Auftreten feiner Risse in Stahlbetonbauteilen, Mauerwerk und an Bauelementen unterschiedlicher Baustoffe

Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons, Schwindprozesse, Austrocknung und Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine Risse in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk hervorrufen. Diese feinen Risse stellen – sofern sie die nach DIN 1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten – keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk, und in Folge davon im Putz, in Tapeten und in Anstrichen, im Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden sowie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

Verschleißteile und Eingriffe des Käufers

Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und (gewöhnlichen) Abnutzung auch innerhalb der Gewährleistungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere um die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen und um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich ist. Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektronische Teile, wie z.B. Pumpen, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile, wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc.

Bewegliche Teile müssen gewartet werden. Türschlösser sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich zu schmieren, ebenso alle Fensterbeschläge; nicht jedoch Türbänder (Scharniere), diese sind wartungsfrei (kunststoffgelagert) – hier führt Öl zur Verschmutzung.

Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben. Die Beauftragung und Kostenübernahme von Wartungs- oder Kundendienstleistungen obliegen dem Käufer.

Wartungsfugen

Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen usw. zwischen Fliesenflächen, Sanitärobjekten usw. sind unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit diesen im weitesten Sinne vergleichbaren weiteren Vorgängen ausgesetzt. Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet werden und ggf. nachgebessert oder erneuert werden müssen. Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

Abdichtung der Bäder

Die Wandflächen erhalten zwischen Putz und Fliesen im Spritzwasserbereich der Bade- und Duschwannen bzw. bodengleicher Duschen eine Abdichtung gemäß DIN 18354 Teil 3 bzw. 5. Da Wohnungsbäder nach DIN 18354 nicht als Nassräume einzustufen sind, ist das Bad kein sogenannter “Nassraum”, z.B. mit wannenartiger Bodenabsenkung, Bodenablauf oder Sicherheitstürschwelle. Aus diesem Grund wird keine Abdichtung des Bades nach DIN 18354 ausgeführt.

Pläne

Unsere Pläne sind im Maßstab 1:100 gezeichnet und zur Maßentnahme nicht geeignet. Alle in der Baubeschreibung und in den Plänen enthaltenen Maße sind Sollmaße mit den nach DIN zulässigen Toleranzen. Bestandsunterlagen und -pläne gehören nicht zum Leistungsumfang. Die eingezeichneten Möblierungen einschließlich der Küche sind Einrichtungsvorschläge des Architekten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang.

Anschlussfugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper

Die Fugen werden in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage – Der Einbau von Fenstern, Fassaden und Haustüren mit Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen – ausgeführt. Die zwischen Bauwerk und Außenbauteil verbleibende Fuge wird vollständig mit Kompriband (Fa. Illbruck o. glw.) geschlossen.

Pflege und Instandhaltung von Fassadenflächen

In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöhter Pflege- und Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden – z.B. in der Nähe des Gebäudes zu großen Baumbeständen, in Tallagen, bei unmittelbarer Beschattung usw. , um Algen oder Pilzbefall der Fassade zu verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar.

Zink- und Aluminiumblechoberflächen

Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden Patina. Dadurch entstehen teil- und vollflächige Verfärbungen.

Leitungsverkleidungen

Aus technischen Gründen können Leitungsführungen in Ecken und Randbereichen und unter Decken erforderlich sein. In Wohngeschossen werden die Leitungen mit Trockenbauverkleidungen versehen. Die Oberflächen der Verkleidungen werden wie die angrenzenden Bauteiloberflächen ausgeführt.

13. Pflege- und Wartungshinweise

Zum Erhalt des Gebrauchswertes der Wohnung / des Hauses ist zur sachgerechten Handhabung der jeweiligen Bauteile und Einbauten folgendes zu beachten:

Wartung haustechnischer Anlagen

Haustechnische Anlagen / Installationen sind nach Herstellervorschrift und den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig – auch während der Gewährleistungsfrist – zu warten.

Holzoberflächen

Holzoberflächen sind ein hochwertiges Naturprodukt und bedürfen behutsamer Pflege. Parkettoberflächen dürfen nur feucht, nicht nass gereinigt werden, da sonst Wasser in die Fugen eindringt und die Bodenbeläge dauerhaft schädigt. Dies gilt auch für Holzoberflächen von Türen, Fensterbänken, Holzhandläufen, Treppenstufen etc. Grenzen Bodenbeläge, wie z.B. Fliesen, an Türen an, ist beim Reinigen darauf zu achten, dass die Zargen und Türblätter nicht durch den Putzlappen befeuchtet werden. Wachshaltige Reinigungsmittel können Fliesenfugen verfärben.

Lüftung

Die energieeffiziente Bauweise bedingt luftdichte Konstruktionen und Bauteilanschlüsse. Dies macht ein gegenüber Altbauten verändertes Lüftungsverhalten und Einsatz der dezentralen Lüftungsanlage notwendig, deren Grundzüge in dem bei der Hausübergabe überreichten Merkblatt detailliert beschrieben sind. Dieses ist zur Vermeidung von Feuchteschäden zu beachten.

Hitzeschutz Wärmedämmfassade

Der wärmegedämmte Außenputz kann sich unter dem Einfluss der Hitze verformen und Schaden nehmen. Daher ist zwingend zu vermeiden Grills oder sonstige Hitze abstrahlenden Geräte in Fassadennähe zu benutzen.

Anstriche (Beschichtungen)

Anstriche sind nach den Herstellervorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig – auch schon während der Gewährleistungszeit – zu pflegen bzw. zu erneuern.

14. Schlussbemerkungen

Änderungen aufgrund technischer und gestalterischer Notwendigkeiten bzw. aufgrund behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten, ebenso Änderungen, die keine Minderung in Bezug auf Eignung oder Qualität darstellen.

Die in den Grundrissen dargestellte Möblierung, Einbauten sowie Bepflanzung ist als Vorschlag bzw. illustrativ zu verstehen und gehört nicht zum Leistungsumfang. Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem Fall die tatsächliche vorhandene Bauausführung als vertraglich vereinbart, auch wenn sie mit der Baubeschreibung nicht übereinstimmt.

Vertriebs- und andere Mitarbeiter sind nicht befugt, über die Baubeschreibung hinaus oder davon abweichende Zusagen zu treffen. Sonderwünsche sind im notariellen Kaufvertrag festzuhalten.

Bei Abweichung zwischen Plänen und dem Text dieser Baubeschreibung ist letzterer maßgebend. Sofern und soweit die vorstehende Baubeschreibung einzelne Leistungen nicht vollständig oder nicht hinreichend bezeichnet, nimmt der Verkäufer diese nach billigem Ermessen vor.

Sonderwünsche können gegen Aufpreis berücksichtigt werden, sofern der Planungs- und Bautenstand dies zulässt. Sie sind schriftlich zu beauftragen und können zu einer Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins führen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre. Für elastische Verfugungen, Sanitär-/Heizungsund Lüftungsinstallationen sowie für die beweglichen Teile, eingebaute Geräte, Verschleißund Gebrauchsteile gelten die Gewährleistungsfristen und Bedingungen der Hersteller, mindestens zwei Jahre. Im Weiteren gelten die Gewährleistungsbestimmungen gemäß § 13 der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen.

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