Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten
Die Zukunft ist jetzt
Denken Sie daran, wenn sie sich aktuell auf der Suche nach einer neuen Immobilie befinden. Mit unserem Projekt in Wiesbaden-Bierstadt erfüllen wir alle Voraussetzungen – nachhaltig und kosteneffizient.
Denn die vollumfänglich eingeplanten Elemente wie Wärmepumpe, Photovaltaik, Batteriespeicher und auch SmartHome helfen Ihnen, als unser Kunde dabei, die Energiekosten dramatisch herunterzufahren.
Unsere Planung und die aktuellen Berechnungen sehen heute vor, dass auch im Winter, in dem die Sonne leider weniger scheint, die Kosten für Strom – zum Betreiben der Heizung über die Wärmepumpe, und die Warmwasserversorgung – € 30 pro Monat nicht übersteigen dürfen.
Dies ist zu den aktuellen Tarifen verschiedenster Energieanbieter eine drastische Kostenersparnis von ca. 74% zum Standard GEG 2020.
Außenansichten
Innenansichten
Vergleich von energetischen Konzepten: GEG und Effizienzhaus
Unser Endergiebedarf von 12,2 kWh pro m2 Wohnfläche und Jahr ist im dargestellten Vergleich zum Standard GEG 2020 um ca. 74% erheblich geringer.
Das schont nicht nur Ressourcen sondern auch Ihren Geldbeutel.
Die Energetischen Betrachtungen behandeln den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Wiesbaden Kanzelstraße 8. Grundlage sind die Bauantragspläne von Ingenieurbüro Lutz Meise vom Januar 2022.
Das 3-geschossige Gebäude ist unterkellert und wird in massiver Bauweise erstellt. Das Dachgeschoss erhält ein Schrägdach in Holzbauweise.
Die Wärmeversorgung, also Heizung und Warmwasser, wird über Wärmepumpen erfolgen. Hierzu sind Photovoltaikflächen mit großen Batteriespeicher geplant, die einen Teil des Strombedarfes der Wärmepumpen abdecken sollen.
Für den Zeitpunkt der Bauantragstellung gilt das GEG 2020.
Die energetischen Berechnungen wurden einheitlich nach DIN 18599 durchgeführt, da die KfW nur noch diese als Berechnungsgrundlage zulässt.
Grundrisse, Freiflächenplan und Schnitte
Wohnflächenberechnung & Preise
Heizkostenrechner
Finanzierung Ihrer Wohnung
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Wir beraten Sie gerne, auch in Finanzierungsfragen.
Sowohl die KfW als auch das Land Hessen, über die WIBank, bieten vergünstigte Darlehen an.
- Die KfW vergibt ein Darlehen für klimafreundlichen Neubau (KfN, Programm 297/298) bis zu € 100.000 ab einem Zinssatz von 0,01% р.а.
- Hessen-Darlehen Neubau über die WIBank bis zur Höhe von € 200.000 zu einen Zinssatz von 0,60% p.a. mit langer Zinsfestschreibung. Da dieses Darlehen u. A. an die Einkommensverhältnisse und das Eigenkapital gekoppelt ist, bitte auf www.wibank.de informieren.
- Falls Ihre Kinder unter 18 Jahren alt sind und in Ihrem Haushalt leben, empfehlen wir unbedingt zu prüfen, ob Sie Baukindergeld beantragen können.
Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung
Neubau Mehrfamilienwohnhaus
Kanzelstraße 8, 65191 Wiesbaden
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten + PKW-Carports. Das Bauwerk wird in Massivbauweise nach den Vorgaben des EH 40 (Effizienzhaus 40) errichtet.
Die vertraglichen Leistungen werden nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Bauge-nehmigung gültigen Landesbauordnung nach den anerkannten Regeln der Baukunst und den handwerklichen Bestimmungen durchgeführt. In begründeten Einzelfällen kann von geltenden DIN-Normen abgewichen werden, wenn dies zweckmäßig ist und dem Nutzer dadurch keine Nachteile entstehen.
Nach Bauausführung wird ein Energiepass für das Gesamtgebäude erstellt. Für alle technischen Fragen sowie die Sonderwunschbetreuung steht seitens des Bauträgers während der gesamten Ausführungszeit ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Anderslautende Nebenabreden zur Baubeschreibung, die durch Dritte mit den Kaufinteressenten / Käufern getroffen werden, sind sofern diese nicht schriftlich zwischen Bauträger + Käufer vereinbart worden sind, nichtig.
1. Allgemeines
Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als wertsteigernd oder mindernd angesehen, sofern sie keine Minderung in Bezug auf die Eignung zur vorgesehenen Nutzung darstellen.
Die im Lageplan, in den Grundrissen, Schnitten und Ansichten sowie Perspektiven usw. eingezeichneten Einrichtungsgegenstände, Zusatzbauteile, Bepflanzungen, Palisadenreihen, Spaliere etc. dienen nur der Veranschaulichung und sind, sofern nicht in der Baubeschreibung erwähnt, nicht Bestandteil des Leistungsumfanges.
Die angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich auf Maße aus der Planung. Abweichungen von den in den Zeichnungen angegeben Maßen und Flächenangaben sind durch die Mauerwerksbauweise bedingt und im Rahmen von maximal 3% zulässig bzw. möglich.
Durch die verschiedenen Materialeigenschaften verschiedener Wand- und Deckenbaustoffe und deren unterschiedlichem Verhalten gegenüber Temperatur und Feuchtigkeit, kann es zur Bildung von Schwund bzw. Setzrissen kommen. Dies kann nicht verhindert werden und stellt kein Mangel dar.
Gärtnerisches Anlegen der Grundstücke ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Der endgültige Höhenverlauf auf dem Grundstück ergibt sich mit Fertigstellung der Gesamtmaßnahme.
Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Pflanzangebote, die von der Baugenehmigungsbehörde für ein Grundstück festgelegt werden sowie Pflanzgebot eines eventuell gültigen Bebauungsplans zu erfüllen.
Abweichungen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften können genehmigt und durch Baulasten gesichert sein. Leitungsrechte werden durch Grunddienstbarkeiten bzw. Baulasten gesichert. Interne Verkehrswege, sonstige gemeinschaftlich genutzte Flächen werden vom Verkäufer hergestellt und von den Käufern gemeinschaftlich unterhalten.
Der Schallschutz und die damit einhergehenden Schallschutzmaßnahmen richten sich nach den behördlichen Bestimmungen.
Die Farb- und Materialgestaltung der von außen sichtbaren Bauteile wie Fassaden, Dächer, Geländer, Vordächer sowie Bauteile und Pflasterflächen in den Außenanlagen usw. wird, um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, vom Architekten bzw. vom Verkäufer festgelegt.
Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgende Normen:
DIN 18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung“
DIN 18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“
DIN 18203: „Toleranzen im Hochbau; vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton; vorgefertigte Teile aus Stahl; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“
Die Anforderungen des Schallschutzes richten sich nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ und dem zugehörigem Beiblatt 1.
Alle genannten Vorschriften können nach vorheriger Terminabstimmung in den Räumen des Verkäufers eingesehen werden.
Die Bauleistungen werden nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung ausgeführt.
2. Erschließung
Die Gebühren und Entgelte für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Telefon und Wasser sowie für die Anlagen, die auf dem Kaufgrundstück zur Abwasserbeseitigung errichtet werden, einschließlich der Anschlüsse an den Abwasserkanal, sind mit dem Kaufpreis bezahlt.
Die das jeweilige Haus betreffenden Hausanschlüsse und Zähleinrichtungen sowie der Übergabepunkt befinden sich im Hausanschlussraum im Kellergeschoss.
Eventuell erforderliche Grunddienstbarkeiten z. B. für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen werden in den Kaufverträgen festgeschrieben.
3. Baunebenkosten
3.1 Planung und Bauleitung
Im Leistungsumfang sind die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, die Genehmigungsgebühren, die statische Berechnung, die Wärme- und Schallschutznachweise, behördliche Abnahmen und Vermessungsarbeiten enthalten.
Der Verkäufer trägt die Kosten der Gebäudeabsteckung und der Einmessung. Die Kosten der Abmarkung (Grenzmarkierung) trägt er, wenn diese vom Katasteramt verlangt wird. Ansonsten wird keine Abmarkung durchgeführt.
Sofern dies im Hinblick auf den Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungs- und Veränderungswünsche im Hausinneren berücksichtigt werden. Diese sind schriftlich zu beantragen. Je angefangenen Arbeitsstunde werden hierfür 119,00 € inkl. 19% MwSt. dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Rechnung über die Veränderungswünsche bzw. nachträglichen Sonderwünsche sind fällig innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer.
3.2 Versicherungen
Für das Bauvorhaben wird für die Bauzeit von dem Verkäufer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nach der Übergabe geht alleinig die Feuerversicherung, per Gesetz, auf den Käufer über. Für die Feuerversicherung besteht rückwirkend ein Sonderkündigungsrecht.
Ab dem Tage der Übergabe ist der Käufer für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Der Verkäufer empfiehlt, dass der Käufer bereits zum Tage der Übergabe das Objekt ausreichend versichert hat.
4. Rohbau
4.1 Erdarbeiten
Der Mutterboden, soweit vorhanden, wird abgeschoben und die Baugrube für das Gebäude einschließlich aller Fundamente ausgehoben. Mutterboden und Aushubmaterial werden für die späteren Verfüllarbeiten der Baugrube während der Baumaßnahme auf dem Bauplatz gelagert, falls dies die vorhandene Fläche erlaubt.
Der Arbeitsraum wird mit dem vorhandenen Aushubmaterial ausgefüllt und fachgerecht verdichtet. Der Mutterboden wird bis zum bestehenden, bzw. gemäß Freiflächenplan geplanten Terrain aufgefüllt. Überschüssiges Material ist Eigentum des Verkäufers und wird abgefahren.
4.2 Entwässerung
Die Entwässerungsrohre innerhalb des Gebäudes werden im Gefälle verlegt. Die hierfür notwendigen Revisionsöffnungen bzw. Revisionsschächte werden montiert. Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wird hergestellt. Die Dachentwässerung erfolgt entsprechend den örtlichen Bestimmungen. Die Verlegung des Kanals außerhalb des Gebäudes erfolgt im Gefälle.
4.3 Maurer- und Betonarbeiten
Streifen- und Einzelfundamente oder Fundamentplatten werden aus Beton oder Stahlbeton in den statisch erforderlichen Abmessungen, entsprechend der Baugrundbeschaffenheit, erstellt.
In das Fundament wird ein Fundamenterder nach VDE-Vorschrift eingelegt. Die Bodenplatte für das Gebäude wird auf tragfähigem Untergrund erstellt und als wasserundurchlässiger Beton ausgeführt. Unterhalb der Bodenplatte wird eine Wärmedämmschicht aus Styrodur in einer Stärke gemäß Vorgaben Wärmeschutznachweis verlegt.
Bei unterkellerten Gebäuden: Die Kellerwände werden in wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton) ausgeführt.
Bodenplatten und Wände stellen zusammen die Bauwerksabdichtung im Keller dar (weiße Wanne). An den Kellerwänden wird außenseitig eine Perimeterdämmung aus Styrodur, Stärke gemäß Wärmeschutznachweis angebracht.
Die Außenwände der Wohngeschosse werden nach Plänen gemäß Erfordernissen aus Schall- und Wärmeschutzbestimmungen sowie Statik in Massivmauerwerk (Kalksandstein) mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Tragende Innenwände werden vorzugsweise aus Mauerwerk oder Beton nach statischen Erfordernissen – nichtragende Wände werden als Gipskarton-Ständerwand oder gleichwertig ausgeführt.
Die Geschossdecken werden aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen hergestellt.
Bei unterkellerten Gebäuden:
Die Kellerräume erhalten aufgrund der Grundwassersituation des Grundstücks keine Kellerfenster. Die Belichtung der Kellerräume erfolgt daher ausschließlich über die installierte Beleuchtung.
4.4 Dach
Das Dach wird als Holzsatteldach mit Dachgauben und Ziegeleindeckung ausgeführt.
4.5 Klempnerarbeiten
Sämtliche Verblechungen, Regenrinnen und Fallrohre werden in Zink bzw. Aluminium ausgeführt. Zink und Aluminiumoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden eine Patina. Dadurch entstehen teil- und vollflächige Verfärbungen, welche insbesondere in der Anfangszeit unregelmäßig sein können.
5. Ausbau
5.1 Fenster und Fenstertüren, Haustür
Die Fenster und Fenstertüren werden als Kunststofffenster, außenseitig foliert in grau, innenseitig weiß, mit Dreifach-Isolierverglasung, entsprechend den Vorgaben aus der Wärmeschutzberechnung, Farbauswahl erfolgt durch Architekten, ausgeführt.
Alle Fenster- und Fenstertüren erhalten Griffe in Aluminium. Alle Fenster- und Fenstertürbeschläge sind in EV1 – Oberfläche ausgeführt.
Die Terrassentüren im EG werden schwellenlos (barrierefrei) ausgeführt. In den Obergeschossen kann es zwecks Einhaltung der Abdichtungsnormen im Bereich der Türschwellen zu Schwellenausbildungen mit Stufe auf den jeweiligen Balkon kommen.
In jedem Raum ist mindestens ein Fensterelement vorhanden und mit einem Dreh-Kipp-Belag ausgestattet. Teilweise sind Festverglasungen nach Angabe des Architekten vorhanden.
Die Hauseingangstür wird aus Aluminium, außenseitig grau, innenseitig weiß beschichtet nach Wahl des Architekten, eingebaut. Sie wird mit E-Öffner, Sicherheitsbeschlag und Dreifach-Verriegelung sowie einem Lichtausschnitt in einem Design nach Wahl des Architekten ausgestattet. Bei der Darstellung in den Plänen handelt es sich um eine unverbindliche, beispielhafte Darstellung.
Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie.
Alle Wohnungseingangstüren und Technikraum- sowie die Hauseingangstür erhalten PZ-Schlösser. Jeder Käufer erhält 3 Schlüssel für: die Haus- + Wohnungseingangstür sowie für den Eigentümerkeller + Wasch- und Fahrradraum, jeweils mit unterschiedlichen Schließungen.
Die Fenster im EG erhalten zusätzlich abschließbare Fenstergriffe.
Schließzylinder von Außentüren werden zusätzlich mit Aufbohrschutz ausgeführt.
5.2 Rollläden
Alle Fenster der Wohnräume werden mit elektrisch betriebenen Rollläden ausgestattet. Die Rollläden bestehen aus silbergrauen Alu-Panzerprofilen, Farbauswahl erfolgt durch Architekten. Sie sind wärmegedämmt und entsprechen der Energiesparverordnung. Jede Wohnung erhält je 1 Rollladen mit einer Notöffnung über einen akkubetriebenen Rollladen zur Sicherstellung des 2. baulichen Rettungsweges bei Brand und einhergehendem Stromausfall im jeweiligen Geschoss.
5.3 Fensterbänke
Die Außenfensterbänke und Fenstertürschwellen werden aus Aluminium in grau beschichtet, ausgeführt. Die Auswahl erfolgt durch den Architekten. Die Innenfensterbänke werden aus weißem Kunststein nach Wahl des Architekten in ca. 2 cm Stärke mit polierter Oberfläche hergestellt. In Bad und WC wird die Innenfensterbank entsprechend der Wandfläche gefliest.
5.4 Aufzugsanlage
Rollstuhlgerecht ausgestatteter Personenaufzug, Typ 2 nach DIN EN 81-70 für Personen mit Behinderung mit einer Kabinengröße von 1,20 m* 1,40 m.
Es wird ein Seilaufzug eingebaut. Im oberen Bereich ist eine Jalousieklappe zu montieren. Die erforderliche äußere Dachhaube wird nach Vorgabe der Planung durch den Lüftungsbauer geliefert und vom Dachdecker ein gedichtet.
Die Entlüftung des Aufzugsschachtes wird über ein an oberster Stelle angeordnetes Wetterschutzgitter, alternativ durch eine Deckenöffnung mit Wetterschutzhaube erreicht. Dies wird im Rahmen der Wärmeschutzberechnung berücksichtigt.
Alle behördlichen Auflagen sind einzuhalten.
Der Aufzug und die Kabine sind wie folgt ausgestattet:
- Fahrschacht/Kabinentüren Edelstahl,
- Fahrkorb mit Wand- und Deckenpaneelen (Edelstahl) gem. Bemusterung,
- Beleuchtung in der Decke (Edelstahl)
- Fußboden aus Werkstein bzw. Bodenfliesen
- Tableau, farbige Tasten für die Etagen zur Orientierungshilfe, Schutz vor unbeabsichtigter Bedienung des Tableaus. Die Bedienelemente werden zwischen 0,85 m und 1,05 m Höhe montiert.
- Stockwerksanzeige
- Handlauf dreiseitig
- Rammschutz dreiseitig aus Edelstahl
- Rückwand mit Spiegel, oberhalb Handlauf
- Schlüssel-Vorrangschaltung.
- Direktsprechverbindung aus der Kabine auf Service Aufzugshersteller
- Gitterlichtschranke
5.5 Innentreppen
Die Treppenanlagen bestehen aus einer Stahlbetontreppe mit Kunst- / oder Natursteinbelag. Material- und Farbauswahl erfolgt durch den Architekten.
Die Treppen erhalten Treppengeländer in Stahl, als geschweißte Konstruktion, mit senkrechten Füllstäben und aufgesetzten Handläufen aus Edelstahl. Die Treppenkonstruktion und Geländer werden endlackiert, Farbauswahl erfolgt durch den Architekten
5.6 Innenputz
Alle gemauerten Wände in den Wohngeschossen und im Kellerflur werden mit einem einlagigen Gipsputz verputzt. Nichttragende Trockenbauwände werden für die Aufnahme eines Malervliesbelages tapezierfähig gespachtelt. Die Wände in den Eigentümerkellerräumen, außer den Stahlbetonaußenwänden werden verputzt. Die Kellerflure, Fahrrad- und Waschraum werden mit einem einlagigen Gipsputz verputzt und geglättet und gestrichen.
5.7 Außenputz
Auf das Außenmauerwerk wird, gem. Wärmeschutznachweis, ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Das System besteht aus Wärmedämmplatten aus EPS, Stärke gemäß Wärmeschutznachweis mit systemzugehörigem Klebemörtel, Armierungsschicht (Armierungsmörtel mit Gewebeeinlage), einem feinkörnigen Oberputz mit Scheibenputz-Struktur sowie einem Anstrich mit Silikonharzfarbe. Notwendige Brandriegel werden in Mineralwolle ausgeführt. Der Sockel wird mit einem gefilzten Sockelputz versehen und farblich abgesetzt.
Die Material- und Farbauswahl erfolgt entsprechend dem Gestaltungskonzept der Architekten.
5.8 Estricharbeiten
In allen Wohngeschossen wird ein schwimmender Zement-Estrich auf Wärme- und Trittschalldämmung eingebaut.
Die Fußböden in den Kellerräumen werden mit Zementestrich ohne Dämmzwischenlage hergestellt.
5.9 Fliesenarbeiten
Wandfliesen in Bad und WC:
Keramische Wandfliesen nach Wahl aus reichhaltiger Musterkollektion. In Objektbereichen ablagehoch (ca.1,20 m), im Bereich der Dusche raumhoch. Materialpreis € 40,00/qm inkl. MwSt. (empfohlener Verkaufspreis des Herstellers). Fliesenkantenschutz mit Aluminiumprofilen.
Die alternative Auswahl durch den Käufer erfolgt beim beauftragten Fliesenleger auf Grundlage dieser Herstellerpreisangabe. Eine Vergütung bei Auswahl preisgünstigerer Fliesen erfolgt nicht.
Bodenfliesen
Keramische Bodenfliesen nach Wahl aus reichhaltiger Musterkollektion. In der Küche, WC im EG und im Bad im 1.0G. Bereiche ohne Wandfliesen mit Sockelausbildung passend zur Bodenfliese, 6-8 cm hoch. Materialpreis € 40,00/qm inkl. MwSt. (empfohlener Verkaufspreis des Herstellers)
Die alternative Auswahl durch den Käufer erfolgt beim beauftragten Fliesenleger auf Grundlage dieser Herstellerpreisangabe. Eine Vergütung bei Auswahl preisgünstigerer Fliesen erfolgt nicht.
Sowohl für Wand-, als auch für Bodenfliesen können gemäß Auswahl durch den Käufer beim beauftragten Fliesenleger zusätzliche Bordüren, Dekore, Stufenausbildungen, Materialwechsel, Diagonalverlegung oder andere Ausführungen beauftragt werden.
Bei Abwahl der Fliesenarbeiten zur Ausführung in Eigenleistung erfolgt eine Gutschrift auf den Kaufpreis in Höhe von brutto € 40,00 / qm geplanter Fliesenfläche. Dies schließt alle zum Gewerk Fliesenarbeiten gehörenden Haupt- und Nebenleistungen mit
ein, wie z.B. Vorleistungsprüfung, Auf- und Unterfütterung, Vorbehandlungen, Grundierungen, Spritzschutzabdichtungen, Wannenabmauerungen, Kantenschutzschienen, Verfugungen, Anarbeiten an durchdringende Bauteile, Sockelfliesen, plastische Fugen, Reinigung usw.
5.10 Maler- und Tapezierarbeiten
Die Wohnungen (Decken und Wände) werden für die Aufnahme von Malervlies gespachtelt und geschliffen und mit einem Malervlies tapeziert und mit einem Dispersionsanstrich, Farbe weiß gestrichen.
Türen mit Stahltürzargen erhalten einen deckenden Lackanstrich, Farbauswahl nach Angaben des Architekten.
5.11 Bodenbelagsarbeiten
Die Wohnungen werden, mit Ausnahme der gefliesten Bereiche (siehe Fliesenarbeiten), mit einem Eichenholzparkett als Fertigparkett, vollflächig geklebt + genagelte Sockelleisten in Eichenmassivholz nach Angaben des Architekten ausgestattet.
Die Nagelköpfe der Sockelleisten können sichtbar sein.
Die Treppenhäuser und Flure erhalten einen Natur- oder Kunststeinplattenbelag inkl. Sockel, Material- und Farbauswahl erfolgt durch den Architekten.
5.12 Innentüren
Die Wohnungseingangstüren werden mit Stahlumfassungszarge und Doppelfalz ausgeführt und endlackiert, Farbe nach Wahl des Architekten.
Holztürblatt Röhrenspan, Oberfläche glattweiß Dekor foliert oder ähnlich, mit Bodendichtung für den erhöhten Schallschutz und Vorrichtung für Profilzylinder mit Sicherheitsgarnitur, Obentürschließer (Gleittürschließer), Dreifachverriegelung und dreiteiligen Bändern, Türspion + Drückergarnitur in Edelstahl.
Das Objekt erhält eine Schließanlage mit 3 Systemschlüsseln je Wohnung. Der jeweilige Systemschlüssel schließt: Haustür, Wohnungseingangstür, Eigentümerkeller, Fahrradkeller + Waschraum.
Zusätzlich wird 1 Hausmeister- und Putzschlüssel mit der Schließung Haustür, Hausanschlußraum, Fahrradraum + Waschraum geliefert.
Die Brandschutztüren im Keller erhalten Stahleck- bzw. Umfassungszargen mit Stahltürblatt, endlackiert + PZ-Schloß, Zargen und Türblätter endlackiert, Farbe nach Wahl des Architekten..
Die Eigentümerkeller erhalten Trennwände und Türen aus verzinkten Stahlblechelementen. Die Wände + Türen sind mit vertikalen Schlitzen für die Querlüftung im Keller ausgestattet. Die Türen erhalten PZ-Schlößer und Drückergarnituren aus schwarzem Nylon.
Alle Zimmertüren werden mit Umfassungszargen und einer Türhöhe von ca. 2,08 m erstellt. Oberfläche Dekor weiß mit Drückergarnitur + Buntbartschloß bzw. WC-Freigarnituren an den Badezimmertüren, Qualität entsprechend Hoppe Marseille Rosettengarnitur F1, alles nach Wahl des Verkäufers bzw. Architekten.
5.13 Briefkasten- und Klingelanlage
Das Objekt erhält eine Briefkasten- Klingel- und Sprechanlage mit 7 Briefkästen mit horizontalem Einwurf, Einwurfschacht > DIN A4, nach Bemusterung durch den Architekten im Bereich vor dem Eingang zum Gebäude. Die genaue Verortung wird im Rahmen der Planung festgelegt.
Hier werden ebenfalls die Klingeln sowie die Außenstation der Gegensprechanlage mit Videovorbereitung für diese Bereiche eingebaut.
6. Elektroinstallationen
Jede Wohnung wird mit den notwendigen Verteilungen über Wandeinbaukasten mit Sicherungsautomaten und Stromkreisen komplett verdrahtet, gemäß VDE-Vorschriften ausgestattet.
Die Installation erfolgt in den Wohngeschossen in Unterputzausführung, im Kellergeschoß wird eine Aufputzinstallation im Bereich der Kelleraußenwände aus Beton durchgeführt. Alle anderen Bereiche werden unter Putz installiert.
Die Bestückung der Räume erfolgt mit System Gira Standard 55 mit eckigen Abdeckrahmen und dazu passenden Steckdosen etc.
Alle Wohnungen erhalten zusätzlich eine busfähige Steuerung (KNX-Bussystem) einzelner elektrischer Komponenten mit wie: Rollladenschaltung + Steuerung Heizungsthermostate inkl. der notwendigen Unterverteilung, Busverkabelung und Bedienzentrale, genaue Ausstattung nach Angaben des Architekten.
GRUNDINSTALLATION- 1 x Zählerschrank u. Verteilung-HAR für 9 Zählerplätze inkl. FI-Leistungsschalter und
- Überspannungsschutz
- 1 x Sprechanlage Gira Serie 106 Audio für 7 FH, Audio in Weiß inkl. 7 Sprechstellen, mit
- Montage
- 1 x Anschluß Heizungsanlage Wärmepumpe inkl. AT-Fühler nach Datenblatt
- 7 x Kleinverteiler, 3-reihig inkl. Zuleitungen, Sicherungen, FI usw.
- 1 x Potenzial-Ausgleich Schiene mit erforderlichen Erdungsleitungen
- 7 x Anschluss Fußbodenheizkreisverteiler
- Alle Rollladenschalter am Fenster
WOHNUNGEN
Multimedia- 1 x Multimedia Verteiler 36 TE mit RJ 45 Cat 6A Modulen und 3 Steckdosen zur Aufnahme des Routers. Die Einspeisung vom HA-Raum erfolgt über eine Cat 7 Datenleitung.
- 1 x Internet Simplex Cat 7 Verkabelung inkl. Datendose im Wohn-/Esszimmer, Kinder- und Schlafzimmer
- 1 x Verkabelung der dezentralen Außenwandlüfter inkl. Anschluß an das Steuerdisplay im Wohnungsflur
- 1 x Lichtauslass (WHG 1, 3, 5 + 6)
- 2 x Lichtauslass (WHG 2 + 4 )
- 1 x Schuko-Steckdose
- 1 x Wechselschaltung
- 1 x Anschluss Raumthermostat AP
- 1 x Rauchmelder
- 1 x Lichtauslass
- 1 Ausschaltung
- 1 Schuko-Steckdose
- 2 x Lichtauslass
- 2 x Ausschaltung
- 8 x Schuko-Steckdose
- 1 x Cat Datendose mit Cat 7 Verkabelung
- 1 x Lichtauslass
- 1 x Ausschaltung
- 1 x Steckdose (im EG mit Innenabschaltung)
- 1 x Lichtauslass
- 1 x Ausschaltung
- 5 x Schuko-Steckdose
- 1 x Cat Datendose mit Cat 7 Verkabelung
- 1 x Rauchmelder
- 1 x Lichtauslass
- 1 x Ausschaltung
- 5 x Schuko-Steckdose
- 1 x Cat Datendose mit Cat 7 Verkabelung
- 1 x Lichtauslass
- 1 x Ausschaltung
- 6 x Schuko-Steckdose
- 1 x Spülmaschinenanschluß
- 1 x Anschluss für Elektroherd
- 1 x Dunstabzugshaubenanschluß
- 1 x Kühlschrank-Steckdose
- 2 x Lichtauslass
- 2 x Ausschaltung
- 3 x Schuko-Steckdose
- 1 x elektrischer Anschluß Handtuchheizkörper
- 1 x Lichtauslass
- 1 x Ausschaltung
- 1 x Steckdose
- 1 x Kellerleuchte
- 1 x LED-Deckenleuchte mit Ausschaltung
- 7 x Waschmaschinensteckdose
- 7 x Trocknersteckdose
- 1 x Anschluß Kleinhebeanlage
ALLGEMEIN
- Treppenhaus
- 1 x Zuleitung
- 8 x LED-Wand- / und / oder Deckenleuchte mit Sensorschaltung
- 1 x Zuleitung
- 1 x Zuleitung
- 5 x LED-Deckenleuchte mit Sensorschaltung
- 1 x Schuko-Steckdose
KELLERRÄUME, TECHNIKRÄUME
Keller- 1 x LED-Deckenleuchte mit Sensorschaltung
- 1 x Schuko-Steckdose
- 1 x LED-Deckenleuchte mit Ausschaltung
- 1 x Schuko-Steckdose
- 1 x LED-Deckenleuchte mit Ausschaltung
- 3 x Schuko-Steckdose
- 1 x Lichtauslass
- 1 x Deckenbrennstelle
- 1 x Ausschaltung
- 1 x Schuko-Steckdose
- 1 x Zuleitung
- 6 x Deckenbrennstelle
- 1 x Ausschaltung
- 2 x Schuko-Steckdose
- 1 x Lichtauslass
- 2 x Wandleuchten je Geschoss
- 1 x Wechselschaltung
- 1 x Zuleitung Beleuchtung Zuwege
- Pollerleuchten gemäß Außenanlagenplanung, Mindestbeleuchtungsstärke 5 LUX
- 1 x Zuleitung Müllplatz
- 1 x Beleuchtung Müllplatz mit Sensorsteuerung
- 1 x Zuleitung Beleuchtung Haustür Außen
- 1 x Decken- / Wandleuchte Haustür Außen mit Sensorsteuerung
- 1 x Beleuchtung Parkplatz mit Sensorsteuerung
- 7 x Zuleitung inkl. Steuerleitung für E-Ladestation (1 Stück je Stellplatz) mit Anschluß an den jeweiligen Wohnungsstromzähler
7. Heizung
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Markenfabrikat nach Angabe des Architekten, mit Innen- und Außeneinheit. Die Außeneinheit wird nach den technischen Erfordernissen im Außenbereich im Vorgarten platziert.
Die Heizungsanlage ist außentemperaturgesteuert und mit einer automatischen Temperaturabsenkung für die Nacht regelbar.
Für die Rohrleitung wird korrosionsbeständiges fünfschichtiges Aluminium / PE-X-Verbund-rohr und C-Stahl-Rohr (an Wänden und offenen Deckenbereichen) verwendet. Die Wärmedämmung erfolgt nach Heizungsanlagenverordnung.
Die Warmwasserversorgung von Bad und Küche erfolgt zentral über den Warmwasserspeicher der Heizungsanlage. Die Steuerung der Warmwassertemperatur erfolgt unabhängig der Heizungstemperatur.
Die Beheizung erfolgt über eine Fußbodenheizung im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Im Kellergeschoss (Flur) werden, sofern gefordert, Flachheizkörper gemäß Vorgaben Wärmeschutznachweis installiert und über den Heizungsrücklauf erwärmt.
8. Sanitärinstallationen
Alle Einrichtungsgegenstände der Bäder bestehen aus Keramik in der Standardfarbe: Weiß, Fabrikat Philippe Starck, siehe Musterkatalog.
Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Entlüftung werden nach den einschlägigen DIN- Vorschriften erstellt.
Die Frischwasserleitungen werden je nach technischer Notwendigkeit in Kupfer, Edelstahl oder Verbundrohr ausgeführt. Die Entwässerungsleitungen werden aus heißwasserbeständigem PVC-Rohr, die Fallrohre aus schalldämmendem PP-R-Rohr ausgeführt.
Als Armaturen bzw. Mischbatterien werden Fabrikate des Herstellers HG Metris, in verchromter Ausführung eingebaut. Badewannenarmatur als Unterputzarmatur.
Die Duschen erhalten eine Kopfbrause, Fabrikat Hansgrohe mit Unterputzarmatur.
Küche
In den Küchen werden ein Warmwasser- und Kaltwasseranschluss mit Eckventilen sowie ein Abwasseranschluss vorgesehen. Sofern die sogenannte 3-Liter-Regel für den Warmwasseranschluß (maximale Länge bis Warmwasser am Auslauf anliegen muß) aufgrund der Leitungslänge der Zirkulationsleitung Warmwasser nicht gewährleistet werden kann, erhält die Küche nur 1 Kaltwasseranschluß. Der Warmwasseranschluß erfolgt dann über ein 5-l Untertischboiler.
Bad
Die Badewannenanlage besteht, soweit vorgesehen, aus einer emaillierten Einbaustahlwanne (Größe: 170/75 cm) und ist mit einer verchromten Einhebel-Mischbatterie mit Handbrause ausgestattet.
Die Duschanlage besteht aus einer gefliesten bodengleichen Dusche mit Edelstahlbodeneinlauf (Größe Dusche: 100 /100 cm) und ist mit einer verchromten Einhebelmischbatterie mit Handbrause und Verstellstange ausgestattet. Jede Dusche erhält eine seitliche Glastrennwand als Spritzwasserschutz. Größe nach Angaben des Architekten.
Die Waschtischanlage besteht aus einem Porzellanwaschtisch (Größe: 60 cm) und ist mit einer verchromten Einhebelmischbatterie ausgestattet.
Die WC- Anlage besteht aus einem Porzellan-Hänge-WC mit Unterputz-Spülkasten, einschließlich WC- Sitz und Deckel.
Waschküche
Die Waschküche erhält 1 Ausgußbecken in Stahl mit Klapprost und Aulaufventil in Aufputzinstallation.
Die Entwässerung der Waschmaschinenanschlüsse und des Ausgußbeckens erfolgt über eine elektrische Grauwasser-Kleinhebeanlage.
Außen
An den gartenseitigen Außenwänden wird für die Wohnungen im EG mit Gartenanteil je eine frostsichere Kaltwasserzapfstelle mit Absperrventil + Vorrichtung für 1 Strangwasseruhr vorgesehen (Wasseruhren werden über die Hausverwaltung angemietet.
9. Lüftung
Die Entlüftung des innenliegenden Bades erfolgt über einen elektrischen Einzelraumlüfter mit Nachlaufrelais.
In den Wohn- und Schlafräumen werden dezentrale Außenwandlüfter mit Wärmerückgewinnung und zentraler Steuerung im Flur / Diele eingebaut.
Die Kellerräume werden über eine zentrale Lüftungsanlage (deckenhängende Wickelfalzrohre mit Auslassventilen) mit Wärmerückgewinnung gemäß Planung des Architekten be- und entlüftet.
10. Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
Auf dem Gebäudedach wird 1 Photovoltaikanlage mit mindestens 10 kwp-Leistung inkl. 1 Batteriespeicher mit mindestens 10 kw-Leistung installiert. Die Photovoltaikanlage dient vornehmlich der Eigenstromversorgung der technischen Anlagen des Gebäudes, wie Heizung, Warmwasser, Allgemeinstrom, Autoladestationen, etc. Die genaue Auslegung der Photovoltaikanlage erfolgt nach Angaben des Architekten und nach Vorgabe des Ing. Büros TP-Ingenieure, Frankfurt gem. Erläuterungsbericht „Energieeffizienz“ vom 21.04.2023.
11. Schlosserarbeiten
Die Ausführung von Balkonen/Freisitzen, Absturzsicherungen, Brüstungs-, Schutz- und Treppengeländern erfolgt gemäß den Anforderungen in feuerverzinkter oder massiver Ausführung. Sämtliche Stahlteile im Außenbereich sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet, einschließlich Balkone etc. Die Balkonbrüstungen werden mit Milchglasscheiben verglast, Ausführung nach Angaben des Architekten.
12. Außenanlagen und PKW- Abstellplätze
Terrassen + Balkone
Die Terrassen + Balkone erhalten einen Belag aus WPC-Profilen, Farbe nach Angaben des Architekten.
Die verbleibenden Gartenflächen werden mit Pflanzbeeten gemäß Außenanlagenplanung versehen, die Gartenflächen mit Rasen eingesät
Zäune, Grundstücksabtrennungen sowie die Bepflanzungen der Grundstücke und Bauteile gehören zum Leistungsumfang des Verkäufers.
Die Müllentsorgung erfolgt über einen zentralen Müllplatz am Grundstückszugang zur Kanzelstraße, nach Planung des Architekten, auf der dafür auf dem Grundstück vorgesehenen Freifläche. Der Müllplatz ist, gemäß behördlicher Vorgaben mit Hecken als Sichtschutz auszustatten.
Wege/Straßen und Hauseingänge:
Wege und Straßen werden gemäß Freianlagenplanung mit Betonpflaster, Farbe Grau oder nach Wahl des Verkäufers oder Architekten hergestellt. Dabei kommt ganz oder teilweise, nach den Vorgaben der Erschließungsplanung, Versickerungspflaster zum Einsatz.
Die PKW-Stellplätze werden mit versickerungsfähigem Pflaster befestigt und mit einem Carport 300 × 500 cm verbaut, Marker KD – Cube , Flachdach mit integrierter Regenrinne.
Die Haus- und Parkplatzzugänge sowie der Zugangsweg am Haus, erhalten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Wandausleger- bzw. Pollerleuchten nach Wahl des Architekten.
Im Bereich der PKW-Parkplätze erhält jeder PKW-Parkplatz die notwendige Strom- und Steuerleitung für den Anschluß an eine 11-kw Wallbox, als PKW-E-Ladestation. Die Wallbox ist nicht im Leistungsumfang enthalten und Sache des jeweiligen Käufers.
13. Bauendreinigung
Das Haus wird fein gereinigt übergeben (Bauendreinigung).
14. Eigenleistungen
Eigenleistungen sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
In der Vereinbarung ist die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren Auswirkungen auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine der Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen.
Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen.
Unabhängig von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die in Eigenleistung zu erbringenden Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Diese Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen § 4 Nr.3 VOB/B, Zitat: „Hat der Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehen Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.”
Der Käufer ist verpflichtet Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften technisch einwandfrei unter Beachtung der Materialherstellervorschriften zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen, ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherung nicht enthalten sind.
Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen ausschließlich dem Käufer.
Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Im Zuge der Eigenleistungen anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien, Leergebinde usw. sind selbst ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.
Bei der Erbringung von Eigenleistungen ist der Käufer seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Termine nach, kann es sich hierbei um eine Behinderung des Verkäufers handeln, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verlängerung der Bauzeit und / oder zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen
kann.
Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist er verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Aufmaßnahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z.B. Innenputz, Sockelleisten usw., sind zu berücksichtigen.
15. Technische Hinweise und Informationen
Holz ist ein Naturprodukt, das sich durch Witterungseinflüsse wie Nässe, Austrocknung und Temperaturschwankungen verändern kann. Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und an Bauteilen und Verkleidungen etc. aus Holz lassen sich nicht immer vermeiden. Derlei Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Baustoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Der Verkäufer empfiehlt daher dem Käufer, dass er Unterhaltsanstrich rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen ausführt. Dies gilt insbesondere für Bauteile, die einer starken Bewitterung oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar.
Auftreten feiner Risse in Stahlbetonbauteilen, Mauerwerk und an Bauelementen unterschiedlicher Baustoffe:
Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons, Schwindprozesse, Austrocknung und Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine Risse in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk < 0,25 mm hervorrufen. Diese feinen Risse stellen – sofern sie die nach DIN 1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten – keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und im Mauerwerk, und in Folge davon im Putz, in Tapeten und in Anstrichen, im Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden sowie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
16. Pflege- und Wartungshinweise
Verschleißteile und Eingriffe des Käufers:
Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchsbedingten und (gewöhnlichen) Abnutzung auch innerhalb der Gewährleistungsfrist unterliegen (Verschleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere um die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen und um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kundendienstleistung erforderlich ist. Ferner handelt es sich hierbei um Elektro- und elektronische Teile, wie z.B. Pumpen, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile oder um funktionale Bauteile, wie Griffe, Schlösser und Fensterbeschläge, Rollladengurte und Kurbeln zu Rollläden etc.
Bewegliche Teile müssen gewartet werden. Türschlösser sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich zu schmieren, ebenso alle Fensterbeschläge; nicht jedoch Türbänder (Scharniere), diese sind wartungsfrei (kunststoffgelagert) – hier führt Öl zur Verschmutzung. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden regelmäßigen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben. Die Beauftragung und Kostenübernahme von Wartungs- oder Kundendienstleistungen obliegen dem Käufer.
Wartungsfugen:
Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen usw. zwischen Fliesenflächen, Sanitärobjekten usw. sind unvermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit diesen im weitesten Sinne vergleichbaren weiteren Vorgängen ausgesetzt. Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet werden und ggf. nachgebessert oder erneuert werden müssen. Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Für die erforderliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
Abdichtung der Bäder:
Die Wandflächen erhalten zwischen Putz und Fliesen im Spritzwasserbereich der Bade- und Duschwannen bzw. bodengleicher Duschen eine Abdichtung gemäß DIN 18354 Teil 3 bzw. 5. Da Wohnungsbäder nach DIN 18354 nicht als Nassräume einzustufen sind, ist das Bad kein so genannter “Nassraum”, z.B. mit wannenartiger Bodenabsenkung, Bodenablauf oder Sicherheitstürschwelle. Aus diesem Grund wird keine Abdichtung des Bades nach DIN 18354 ausgeführt.
Pläne:
Unsere Pläne sind im Maßstab 1:100 gezeichnet und zur Maßentnahme nicht geeignet. Alle in der Baubeschreibung und in den Plänen enthaltenen Maße sind Sollmaße mit den nach DIN zulässigen Toleranzen. Bestandsunterlagen und -pläne gehören nicht zum Leistungsumfang. Die eingezeichneten Möblierungen einschließlich der Küche sind Einrichtungsvorschläge des Architekten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang.
Anschlussfugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper:
Die Fugen werden in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage – Der Einbau von Fenstern, Fassaden und Haustüren mit Qualitätskontrolle durch das RAL-Gütezeichen – ausgeführt. Die zwischen Bauwerk und Außenbauteil verbleibende Fuge wird vollständig mit Kompriband (Fa. Illbruck o. gleichwertig) geschlossen.
Pflege und Instandhaltung von Fassadenflächen:
In besonderen Fällen kann bei Wärmedämmverbundsystemen ein erhöhter Pflege- und Wartungsaufwand der Fassadenoberfläche erforderlich werden – z.B. Nähe des Gebäudes zu großen Baumbeständen, Tal-Lagen, unmittelbare Beschattung usw. , um Algen oder Pilzbefall der Fassade zu verhindern. Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar.
Zink- und Aluminiumblechoberflächen:
Zink- und Aluminiumblechoberflächen reagieren mit den Bestandteilen der Luft und der Niederschläge und bilden Patina. Dadurch entstehen teil- und vollflächige Verfärbungen.
Leitungsverkleidungen:
Aus technischen Gründen können Leitungsführungen in Ecken und Randbereichen und unter Decken erforderlich sein. In Wohngeschossen werden die Leitungen mit Trockenbauverkleidungen versehen. Die Oberflächen der Verkleidungen werden wie die angrenzenden Bauteiloberflächen ausgeführt.
Im Keller erfolgen die Installationen mit notwendigen Isolierungen auf Putz.